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Coronavirus-Testverordnung grundlegend überarbeiten

 

Für eine grundlegende Revision der Coronavirus-Testverordnung plädiert der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL). Mit der jüngsten Verordnungsänderung vom vergangenen Samstag (16.01.) würden die Infektionstests „unter dem Radar der Gesundheitsämter“ weiter ausgeweitet, indem nun auch Apotheker und Zahnärzte Antigen-Schnelltests anbieten könnten. Damit würden zwei Probleme erheblich verschärft, die sich seit dem Herbst 2020 durch mehrmalige Änderungen der Coronavirus-Testverordnung aufgebaut hätten.

 

„Zum einen wird zunehmend an dafür völlig ungeeigneten Orten getestet. Mit der neuen Testverordnung kommen die Apotheken hinzu. Hier gibt es keinerlei geeignete Untersuchungszimmer wie in der Heilkunde. Die Kundengruppen werden vermischt und die Infektionsgefahren nehmen zu. Auch das Personal ist gefährdet“, so der Vorsitzende des BDL Dr. Andreas Bobrowski. Der Lübecker Facharzt für Laboratoriumsmedizin fordert die Gesundheitsämter und die Gewerbeaufsichtsämter auf, die Hygienepläne für alle neuen Testorte in Apotheken und Zahnarztpraxen genau zu prüfen. Nur wer separate Zugänge für Menschen mit typischen Symptomen anbieten könne, solle zugelassen werden, um zusätzliche Infektionsgefahren zu vermeiden. Auch für die Testenden müsse der notwendige Infektionsschutz gewährleistet werden. Einschlägige gesetzliche Vorgaben wie die Biostoffverordnung, die Vorgaben des RKI und des zuständigen Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe beim Bundeministerium für Arbeit und Sozialordnung seien konsequent einzuhalten. Zudem müsse man an die Aufklärung der Patienten höhere Maßstäbe anlegen. In nichtmedizinischen Einrichtungen sei die Information über Folgen eines positiven Schnelltest-Ergebnisses oft unzureichend.

 

Die zweite Herausforderung im Kontext der aktuellen Schnelltest-Schwemme sei das Test-Monitoring. „Es wird immer mehr unter dem Radar der Gesundheitsämter getestet“, so Bobrowski. „Alle Vor-Ort-Antigen-Schnelltests bleiben unerfasst. Positive Testergebnisse müssen aufgrund ihrer Unzuverlässigkeit im medizinischen Labor bestätigt werden. So sieht es die Coronavirus-Testverordnung vor. Inzwischen kann aber niemand mehr annähernd sagen, wie viel außerhalb medizinischer Labore getestet wird und in welcher Konstitution sich die Testpersonen befinden. Die Vor-Ort-Tests müssen dringend wieder auf ein medizinisch sinnvolles Maß eingeschränkt werden, um das Infektionsgeschehen kontrollieren zu können.“

 

Eine weitere Herausforderung an das Test-Monitoring sei die Feststellung und Beobachtung von Coronavirus-Mutationen. Hierzu hat der Bundesgesundheitsminister am Montag die Coronavirus-Surveillanceverordnung vorgestellt. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte fordert, die vorgesehene Förderung des Bundes zur Sequenzierung des Coronavirus-Genoms umzugestalten. Damit auch kleinere und mittlere Labore vor Ort ohne Zeitverzug Mutationen aufspüren können, ohne dass Proben verschickt werden müssen, solle die Investition in neue Technik der Geno-Sequenzierung mittels der Next Generation Sequencing (NGS)-Technologie gefördert werden. Im Gegenzug könne man die vorgesehene Maximalfrist zwischen dem Coronavirus-Test und der Einleitung der Sequenzierung von 10 auf 3 Tage verkürzen. Außerdem ständen dann mehr Kapazitäten zur Verfügung, um deutlich mehr als 5 Prozent der Proben zu sequenzieren.

 

„Eine Investitionsförderung in die Sequenzierung ist besser und nachhaltiger angelegt als in immer mehr Schnelltests“, fasst Bobrowski seine Kritik an den neuen Verordnungen zusammen.