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Besondere Versorgung

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte hat für seine Mitglieder zwei Verträge über die besondere Versorgung gemäß
§ 140 a SGB verhandelt und kümmert sich kontinuierlich um deren Weiterentwicklung. Die Leistungen nach diesen
Vereinbarungen werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.

 

Gesund schwanger (Foto: Juan Encala / Unsplash)

Ein konsequentes Screening nach vaginalen asymptomatischen Infektionen im frühen zweiten Schwangerschaftstrimenon ermöglicht eine frühzeitige Diagnose und kann durch die Einleitung adäquater Therapie- und Nachsorgemaßnahmen die Frühgeburtenrate reduzieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Versorgungsvertrag gemäß § 140a SGB V

Gesund schwanger

zur Vermeidung von Frühgeburten


Vertragspartner:

Berufsverband Deutscher Laborärzte

Berufsverband d. Ärzte f. Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie

Berufsverband der Frauenärzte

GWQ ServicePlus AG

Kassenärztliche Bundesvereinigung


Weiterführende Informationen (KBV)

Versorgungsvertrag gemäß § 140a SGB V

Hallo Baby

zur Vermeidung von Frühgeburten
und infektionsbedingten

Geburtskomplikationen

Vertragspartner:

Berufsverband Deutscher Laborärzte

Berufsverband der Frauenärzte

BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Bayern

Kassenärztliche Bundesvereinigung
 

Weiterführende Informationen (KBV)

Die Testung auf Infektionen durch Streptokokken B und Toxoplasmose in der Spätschwangerschaft soll eine rechtzeitige Behandlung ermöglichen und so schwere Beeinträchtigungen des Babys vermeiden. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Verringerung des Risikos einer Frühgeburt (Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche) geleistet werden.

 

 

Hallo Baby (Foto: Marcel Fagin / Unsplash)