Besondere Versorgung
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte hat für seine Mitglieder zwei Verträge über die besondere Versorgung gemäß
§ 140 a SGB verhandelt und kümmert sich kontinuierlich um deren Weiterentwicklung. Die Leistungen nach diesen
Vereinbarungen werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.
Ein konsequentes Screening nach vaginalen asymptomatischen Infektionen im frühen zweiten Schwangerschaftstrimenon ermöglicht eine frühzeitige Diagnose und kann durch die Einleitung adäquater Therapie- und Nachsorgemaßnahmen die Frühgeburtenrate reduzieren.
Versorgungsvertrag gemäß § 140a SGB V
Gesund schwanger
zur Vermeidung von Frühgeburten
Vertragspartner:
Berufsverband Deutscher Laborärzte
Berufsverband d. Ärzte f. Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie
Berufsverband der Frauenärzte
GWQ ServicePlus AG
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Versorgungsvertrag gemäß § 140a SGB V
Hallo Baby
zur Vermeidung von Frühgeburten
und infektionsbedingten
Geburtskomplikationen
Vertragspartner:
Berufsverband Deutscher Laborärzte
Berufsverband der Frauenärzte
BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Bayern
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Die Testung auf Infektionen durch Streptokokken B und Toxoplasmose in der Spätschwangerschaft soll eine rechtzeitige Behandlung ermöglichen und so schwere Beeinträchtigungen des Babys vermeiden. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Verringerung des Risikos einer Frühgeburt (Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche) geleistet werden.