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Rechtsanspruch auf PCR-Test für Reiserückkehrer wiedereinführen

 

Um Infektionsgefahren durch Reiserückkehrer bestmöglich einzudämmen, regt der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) an, den Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Coronavirus-Test im PCR-Verfahren zeitlich befristet wiedereinzuführen. Damit könne man an die erfolgreiche Teststrategie des Sommers 2020 anknüpfen.

 

„Die meisten Urlaubsziele haben derzeit deutlich erhöhte Inzidenzen. Mit den Erfahrungen des vergangenen Sommers sollten wir daher ohne Umwege über Schnelltests im PCR-Verfahren testen. Der PCR-Test ist die Grundlage für Meldungen an das Gesundheitsamt und für behördliche Maßnahmen zur Infektionsabwehr. Je schneller wir wissen, wer wirklich infiziert ist, desto schneller können Abwehrmaßnahmen greifen“, so der Vorsitzende des BDL, Dr. Andreas Bobrowski.

 

Derzeit vergingen, wenn ein Antigen-Schnelltest positiv ausfällt, häufig mehr als 24 Stunden bis der Auftrag zur Überprüfung im PCR-Verfahren im medizinischen Labor eingehe. Ursächlich hierfür sei, dass der PCR-Test erst dann durchgeführt werden könne, wenn ein entsprechender Überweisungsschein des jeweiligen Gesundheitsamtes vorliege oder der Test nach Besuch einer Infektionssprechstunde ärztlich angefordert werde. Auch wenn die betroffene Person zwischenzeitlich in Quarantäne bleibe, würden Mitreisende und andere Kontaktpersonen zunächst nicht ermittelt. Zudem werde die Mutationskontrolle verzögert.

 

Bobrowski verweist auch auf Infektionsgefahren in den Wartezonen der Schnelltestzentren: „Eine infizierte Person kann beim Warten auf das Testergebnis ohne Weiteres zwei, drei weitere anstecken. Massen-Schnelltests schaffen so auch ein zusätzliches Infektionsrisiko“, so die Warnung des Lübecker Laborarztes.