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Coronavirus-Testverordnung verlängern, Infektionsschutzgesetz-Überarbeitung verschieben

 

Laborärzte zu bevorstehenden COVID-19-Entscheidungen im Bund

 

Die Coronavirus-Testverordnung soll um ein halbes Jahr verlängert und das Infektionsschutzgesetz erst nach der Entscheidung über die allgemeine Impfpflicht geändert werden. Das fordert der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) angesichts neuer Höchststände bei den Coronavirus-Infektionen und der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine. „Niemand weiß, wie es in zwei Wochen mit den Coronavirus-Tests weitergeht“, kritisiert der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski, dass 14 Tage vor Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung noch keine Anschlussregelung vorliegt. „Wir brauchen dringend Planungssicherheit, in welchem Rahmen ab April getestet werden soll“, so der Lübecker Labormediziner mit Verweis auf die Diskussion um die Coronavirus-Testkapazitäten in Deutschland zu Jahresbeginn.


Für die Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung über den 31. März hinaus, spreche, dass man so zumindest einen groben Überblick über das Infektionsgeschehen behalte. Zudem könne so die im Februar vom Bund aufgegebene Mutationskontrolle im PCR-Verfahren kurzfristig wieder eingeführt werden. Damit könnten die Fachärzt:innen im medizinischen Labor auch die Coronavirus-Infektionen bei den Flüchtlingen aus der Ukraine genauer bestimmen (Delta-, BA.1- oder BA.2-Mutation).


„Wir brauchen ein bundesweites Signal, dass das Testen weiterhin wichtig ist“, unterstreicht Bobrowski die Bedeutung der Coronavirus-Testverordnung. Die Testqualität könne man jedoch verbessern, indem nichtärztliche Testzentren geschlossen und unzuverlässige Antigen-Schnelltests durch den Bund entlistet werden. Zudem müssten die Qualitätsstandards für das vorzeitige Freitesten des medizinischen Personals wieder bundesweit auf dem PCR-Standard vereinheitlicht werden.


Dass der Deutsche Bundestag schon am Freitag (18.03.) über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes abstimmen soll, sieht der BDL kritisch. „Zuerst muss die Entscheidung über die allgemeine Impfpflicht gefällt werden. Das ist jetzt die zentrale Richtungsentscheidung in der COVID-19-Pandemie. Erst nach dem Impfvotum kann man über weitere Kurskorrekturen im Infektionsschutzgesetz entscheiden“, erläutert Bobrowski das Plädoyer des BDL für die veränderte Reihung und Entzerrung der beiden Gesetzesvorhaben.

Oberstes Ziel müsse es bleiben, vulnerable Gruppen weiterhin zu schützen. „Wegen des hohen Krankenstandes können viele Gesundheitseinrichtungen nach wie vor nicht das gesamte Spektrum der Vor-Corona-Gesundheitsversorgung anbieten, einschließlich der Vorsorgeleistungen. Ausschlaggebend ist der Krankenstand, nicht die Schwere der Erkrankung. Nach zwei Jahren mit verschobenen Operationen und Vorsorgeuntersuchungen, aber auch mit hohen Überstunden-Salden, muss uns die angespannte Situation – gerade der Krankenhäuser – aufrütteln“, fordert Bobrowski Bund und Länder auf, zentrale Ziele der Pandemiebekämpfung nicht aus dem Blick zu verlieren.