Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Laborärzte erwarten schrittweise Beendigung der Bürgertests


Neue Regeln für Coronavirus-Tests

 

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) rechnet damit, dass die vom Bund finanzierten Coronavirus-Infektionstests noch im Juni stärker auf den Schutz vulnerabler Gruppen konzentriert werden. „Für Menschen ohne Symptome wird der Zugang zum kostenfreien Coronatest schrittweise eingeschränkt“, so die Erwartung des BDL-Vorsitzenden Dr. Andreas Bobrowski an eine ab Juli geltende neue Coronavirus-Testverordnung. Damit würde eine zentrale Empfehlung des Corona-Expert:innenrates der Bundesregierung – wie auch des BDL – umgesetzt, anlasslose Massentests schrittweise zu beenden. Der BDL unterstützt auch den Vorschlag der Expert:innen, im Herbst und Winter verstärkt Multiplex-PCR-Tests einzusetzen, um weitere Erreger akuter Atemwegsinfektionen zu erfassen.

 

Auch mit Bezug zur Testqualität solle die Bundesregierung den Expertenrat aufgreifen, so Bobrowski: „Die neue Coronavirus-Testverordnung muss diagnostische Infrastrukturen sowohl bei den ärztlich geleiteten Testzentren als auch in den medizinischen Laboren über den Sommer bringen. Statt Milliardensummen in Bürger- und Selbsttests zu investieren, sollten jetzt über eine Vorhaltepauschale die PCR-Testkapazitäten mit dem dafür benötigten Testpersonal abgesichert werden.“ Zudem solle die Geltungsdauer einer neuen Coronavirus-Testverordnung an die Impfverordnung gekoppelt werden. Auch die Kritik der Expert:innen am Pandemie-Monitoring müsse die neue Testverordnung aufgreifen. Bis zum Frühherbst sollten nach den ambulanten Laboren auch alle testenden Krankenhauslabore an das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) angeschlossen sein.

 

Mit der derzeitigen wöchentlichen Verdoppelung der neuen Virusvarianten BA.5 sei die Wiedereinführung der flächendeckenden ‚variantenspezifischen PCR-Testung‘ angezeigt, die Mitte Februar aus der Coronavirus-Testverordnung des Bundes gestrichen wurde. So könne die Entwicklung bekannter Mutationen erneut regionalspezifisch genau verfolgt werden. Die derzeitige Alternative, fünf Prozent aller positiven Proben zu sequenzieren, bewirke, dass die Infektionsstatistik der neuen Infektionsdynamik um ca. zehn Tage hinterherhinke. Zudem scheitere die Sequenzierung bei einigen Proben an der geringen Viruslast.

 

Bobrowski weist darauf hin, dass für alle symptomatischen Personen auch in der gesetzlichen Krankenversicherung auf ärztliche Anordnung ein PCR-Test durchgeführt werden könne. Dieses hohe Versorgungsniveau bestehe jedoch nicht bei den Antikörper- und T-Zell-Tests, obwohl diese bei vulnerablen Gruppen die Entscheidung über eine vierte Coronavirus-Impfung massiv erleichtern könnten. „Gerade, wenn im Herbst Coronavirus- und Grippefälle ansteigen, sind die fachärztlichen Labore mit ihren Möglichkeiten in der PCR- und Antikörper-Diagnostik gefordert. Das sollten der Bund und auch die gesetzlichen Krankenkassen entsprechend anerkennen und unterstützen“, so der BDL-Vorsitzende abschließend.