BDL kritisiert Entwurf neuer Coronavirus-Testverordnung
Bund vergibt Chance für mehr Testqualität und Effizienz
„Die neue Coronavirus-Testverordnung vergibt die Chance, ineffektive Bürgertests symptomfreier Personen zu beenden. Sie muss die Coronavirus-Diagnostik wieder vollständig in die ärztlichen Hände geben, in die sie gehören“, kritisiert der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL) Dr. Andreas Bobrowski den aktuellen Verordnungsentwurf. Werde dieser umgesetzt, stehe das Test- und Meldegeschehen für den Herbst auf wackeligen Füßen: „Die kleinteilige, detaillierte Neuordnung der Bürgertests geht an der Realität der Teststellen vorbei. Qualitätsprobleme werden nicht gelöst. Auch das Problem bleibt bestehen, dass Antigenschnelltests nicht für die Infektionsstatistik taugen.“
Der BDL fordert, dass die neue Coronavirus-Testverordnung nur noch ärztliche Testinfrastrukturen unterstützt. Die zur Infektionsbekämpfung noch aufzuwendenden Bundesmittel sollten in den Schutz vulnerabler Gruppen fließen, die durch die Infektionsdynamik der BA.5-Mutation wieder stärker gefährdet seien. Nur PCR-Tests im Facharztlabor garantierten eine Infektionsdiagnostik auf dem aktuellen medizinischen Entwicklungsstand, mit einer schnellen und sicheren Übermittelung der Testergebnisse. „Die medizinischen Labore haben in den letzten Jahren engagiert, mit hohem Mittelaufwand das Meldewesen mit Gesundheitsämtern und RKI aufgebaut. Diese Strukturen muss der Bund nutzen, um weitere Entscheidungen im Pandemieverlauf auf einer sicheren Datengrundlage zu treffen. So kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Infektionsstatistik zurückgewonnen werden. Auch die Coronavirus-Testverordnung entscheidet darüber, ob deutschlandweit Maßnahmen zur Infektionsabwehr mitgetragen werden“, mahnt Bobrowski.
Darüber hinaus soll die vom Expertenrat der Bundesregierung geforderte Einführung einer Multiplex-PCR zur parallelen Bestimmung mehrerer respiratorischer Keime in die Coronavirus-Testverordnung aufgenommen und entsprechend finanziert werden, so der BDL.
„Wenn man das Testgeschehen wieder in die ärztliche Verantwortung zurückführt, sind Mittelkürzungen für hochqualitative Tests überflüssig“, stellt Bobrowski abschließend unter Verweis auf die bis zu einer Milliarde Euro fest, die in der Vergangenheit pro Monat für Antigen-Schnelltests aufgewendet wurden.