Infektionsstatistik kann Pandemieentwicklung nicht abbilden
Laborärzte zur COVID-19-Sommerwelle:
„Wer zuhause einen Coronavirus-Schnelltest macht, mit positivem Testergebnis, hat Anspruch auf die fachärztliche PCR“, darauf weist der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL) Dr. Andreas Bobrowski hin. In Teilen der Bevölkerung sei dieser PCR-Testanspruch nicht bekannt, sodass die COVID-19-Infektionsstatistik das wahre Ausmaß der Pandemie nicht abbilden könne.
„Das Infektionsgeschehen wird schon seit langem nicht mehr angemessen erfasst. Dass nur die PCR-Tests in die offizielle Infektionsstatistik einfließen, ist sinnvoll. Aber auf den positiven Antigen-Schnelltest folgt allzu oft nicht die PCR im Facharztlabor. Viele Menschen halten bei milden Infektionsverläufen auch die alternative strenge Selbstisolation nicht ein. Im Ergebnis werden viele Infektionen nicht erfasst und weitergetragen“, so der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski. Durch die schnelle Ausbreitung der BA.5-Mutation in Deutschland komme es nicht nur zu Personalengpässen auf den Intensivstationen, sondern auch in den Facharztlaboren, die derzeit aber noch gut kompensiert werden könnten: „Für medizinisch indizierte Testungen stehen ausreichende PCR-Testkapazitäten in den Facharztlaboren zur Verfügung“, so Bobrowski.
Der BDL informiert, dass im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem
1. Oktober für nur zweifach geimpfte Beschäftigte, die nach der ersten (oder zweiten) Impfung am Coronavirus erkrankt und genesen sind, ein Immunitätsnachweis notwendig wird. Dieser kann nur erbracht werden, wenn die Coronavirus-Infektion im PCR-Verfahren nachgewiesen wurde.
Für die Sommerurlaubsphase erwartet der BDL, dass aufgrund der rückläufigen Nachfrage nach Bürgertests weitere gewerbliche Testzentren ihren Betrieb einstellen: „Die ungesteuerten Bürgertests sind nach unserer Einschätzung trotz der Sommerwelle in den ersten zehn Tagen der neuen Coronavirus-Testverordnung um 20 bis 30 Prozent zurückgegangen. Aktuell wird deutlich, dass diese Tests vor allem dann genutzt werden, wenn sie nichts kosten. Die deutschen Laborärzte hätten sich ein noch höheres Ausstiegstempo bei den bundesfinanzierten Tests für symptomfreie Personen gewünscht“, so Bobrowski. Der BDL fordert seit langem, die Coronavirus-Infektionstests über eine Revision des § 24 des Infektionsschutzgesetzes vollständig in die ärztliche Verantwortung zurückzuführen. Damit würden Ausgaben von derzeit bis zu einer Milliarde Euro im Monat für die Bürgertests eingespart.