Mehrnutzen von Laien-Tests in Testzentren ist nicht erwiesen
Laborärzte zu Konsequenzen aus EU-Vorgaben für das Infektionsschutzgesetz:
In der Diskussion um die bis zum 23. September abzuschließende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes macht sich der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) dafür stark, in Deutschland schrittweise die strengeren Regeln für Antigen-Schnelltests anzuwenden, die ab Mai 2025 in der gesamten EU gelten.
„Ab Mai 2025 werden die Coronavirus-Schnelltests in die höchste Risikoklasse D der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika eingestuft. Eigentlich dürften sie bereits seit dem 26. Mai 2022 nicht mehr von medizinischen Laien eingesetzt werden, die EU hat aber den Übergangszeitraum um drei Jahre verlängert. Der Bund sollte jetzt schon auf die Risikoeinstufung reagieren und den Schnelltest-Einsatz in gewerblichen Testzentren nicht mehr finanzieren. Im Vergleich zu den Selbsttests gibt es keinen wissenschaftlich erwiesenen Mehrnutzen der Testzentren-Tests“, so der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski zur Zukunft der Bürgertests auf das Coronavirus SARS-CoV-2. „Die Bürgertests sind, wie auch die aktuelle Cochrane Review gezeigt hat, weder geeignet, eine akute Infektion sicher nachzuweisen, noch die Infektion bei asymptomatischen Personen zuverlässig auszuschließen.“
In einem weiteren Schritt solle die Feststellung einer Coronavirus-Erkrankung nur noch durch Ärzt:innen erfolgen, wie dies im Infektionsschutzgesetz für fast alle anderen Erreger vorgeschrieben sei, so Bobrowski.
Der von den Koalitionsfraktionen für ein neues Infektionsschutzgesetz geforderten Erfassung auch aller negativen PCR-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 stimmt der BDL zu.
Zum Hintergrund:
Die in dieser Pressemitteilung zitierte Quelle (Cochrane Review – Abstract vom 22. Juli 2022) finden Sie im Internet hier: https://www.cochrane.org/de/CD013705/INFECTN_wie-genau-sind-schnelltests-zur-diagnose-von-covid-19